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AGB

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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
 


Für die Geschäftsbeziehung der MIKROTEK Präzisionstechnik und deren Vertragspartnern gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Fassung. Unsere sämtlichen - auch zukünftigen - Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennt MIKROTEK nicht an, es sei denn, dass MIKROTEK ausdrücklich und schriftlich den Bedingungen des Vertragspartners zustimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.

1. Angebot und Vertragsschluss


Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend, soweit nicht von unserer Seite ausdrücklich eine Bindefrist angegeben ist. Ein Vertragsschluss und damit die Verpflichtung zur Lieferung tritt erst nach Annahme des Auftrags durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens MIKROTEK ein. Dies gilt auch für durch im Außendienst tätige Mitarbeiter von MIKROTEK abgeschlossene Verträge. Der Inhalt der Bestätigung ist für die beiderseitigen Vertragspflichten maßgebend. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch MIKROTEK. Die seitens MIKROTEK erteilten Angebote dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche Schriften und Unterlagen die als „vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Werden bei der Herstellung von uns im Auftrag des Bestellers dessen Muster, Zeichnungen oder sonstige Angaben verwendet, so trägt der Besteller uns gegenüber die alleinige Verantwortung dafür, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Er trägt auch die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben. Zur Erfüllung des Auftrags notwendige Arbeiten, wofür MIKROTEK über keine Technologien verfügt oder sonst von MIKROTEK nicht ausgeführt werden können, lässt MIKROTEK durch Dritte fremdfertigen. Zu diesem Zweck behält sich MIKROTEK das Recht vor, vom Auftraggeber an MIKROTEK übergebene Unterlagen, wie z.B. Zeichnungen und Abbildungen an den durch MIKROTEK beauftragten Subunternehmer weiterzugeben. Für diesen Fall verpflichtet sich der Nachauftragnehmer, diese Unterlagen weiteren Dritten nicht oder nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch MIKROTEK in dem genehmigten Umfang und der genehmigten Art und Weise zugänglich zu machen und die Unterlagen nach Erfüllung des Auftrags oder unverzüglich an MIKROTEK zurückzugeben. MIKROTEK haftet nicht für Fehler, die sich aus den vom Vertragspartner eingereichten Unterlagen oder Daten ergeben. Lieferzeiten sind stets als annähernd zu betrachten und sind abhängig vom ungestörten Fertigungsablauf und deshalb freibleibend. Begründete Abweichungen vom vereinbarten Liefertermin müssen toleriert werden. Wird die Erfüllung unserer Verpflichtungen bei uns oder unserem Vorlieferanten durch Umstände, die wir mit der uns zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können (z. B. bei höherer Gewalt, einschränkender behördlicher Maßnahmen, Aussperrung, Streik, Betriebsstörung, Materialmangel, usw.) ganz oder teilweise unmöglich gemacht, verzögert oder wesentlich erschwert, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Teillieferungen sind dabei auf Kosten des Bestellers gestattet.
 

 

2. Preise


Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt gelten unsere Preise „ab Werk" in Euro und netto (ohne Mehrwertsteuer) und schließen Verpackung, Fracht, Porto und Wertversicherung nicht ein. Das gleiche gilt bei vereinbarten Teillieferungen und Eilsendungen.
Wenn sich nach Vertragsabschluss auftragsbezogene Kosten wesentlich ändern, bleiben Preisänderungen vorbehalten.

 

 

3. Zahlungsbedingungen


Die Zahlungen sind in Euro ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Lieferers spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum - auch bei Teillieferungen - zu leisten. Lohnfertigung ist innerhalb von 8 Tagen netto zahlbar.

Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der von den Banken berechneten Kreditkosten zu erheben, mindestens aber Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Zur Annahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet.  Bei erheblicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers oder bei nachträglichem Bekanntwerden schlechter Vermögensverhältnisse oder Konkurs sind wir berechtigt, alle offenstehenden Forderungen sofort fällig zu stellen. Die Zurückhaltung der Zahlungen oder Aufrechnung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

 

 

4. Eigentumsvorbehalt


Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allen Nebengebühren inklusive Verzugszinsen und Kosten vor.
Bei Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der Kunde seine Ansprüche gegen den Erwerber in Höhe unserer jeweils noch bestehenden Forderungen an uns ab. Es ist nicht gestattet, die Produkte zu verpfänden oder an Dritte sicherungsweise zu übertragen.

 

 

5. Versand


Verpackungen und Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Auf dem Transport abhanden gekommene oder beschädigte Waren werden vom Lieferer nur auf Grund einer neuen Bestellung gegen Berechnung der jeweils gültigen Preise ersetzt. Jede Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware unser Werk verlässt oder dem Besteller zur Verfügung gestellt wird. Dies gilt auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Lieferungen werden von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers versichert.
 

 

6. Mängelhaftung


Wir leisten Gewähr für unsere Erzeugnisse für die Dauer von 12 Monaten, vom Tage nach dem Gefahrübergang ab in der Weise, dass wir alle an den Lieferungsgegenständen vorzeitig auftretenden Mängel, die nachweisbar auf fehlerhaftes Material oder mangelhafte Arbeit zurückzuführen sind, nach unserer Wahl entweder durch kostenfreie Nachbesserung in unserem Werk oder durch Lieferung von Ersatzstücken beseitigen. Für Werkzeuge, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach der Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen, wird keine Haftung übernommen, ferner nicht für Schäden infolge fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, Witterungs- oder anderer Natureinflüsse. Der Besteller trägt insbesondere im Hinblick auf den vorgesehenen Verwendungszweck die Verantwortung sachgemäßer Anwendung und Konstruktion unter Beachtung etwaiger Sicherheitsvorschriften. Weitergehende Schadensersatzansprüche jeglicher Art (inklusive etwaiger Mangelfolgeschäden) gegenüber uns, unseren gesetzlichen Vertretern, Arbeitnehmern oder Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit in den mit uns abgeschlossenen Verträgen oder in den hier vorliegenden AGB nichts anderes vereinbart ist.

 

7. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen


Lieferbedingungen des Bestellers, die mit diesen Bedingungen im Widerspruch stehen, sind für den Lieferer unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und der Lieferer ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen hat.

 

8. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand


Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich der Geschäftssitz von MIKROTEK Präzisionstechnik. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung oder den Teil der unwirksamen Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung gewollten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken im Vertrag. MIKROTEK behält sich jedoch das Recht vor, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

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